„Wie hoch sind die Kosten und wer zahlt das denn eigentlich?“
Diese Frage stellt sich wohl jeder, der sich mit dem Gedanken trägt oder tragen muss, zum Anwalt zu gehen.
Grundsätzlich haben sich Anwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu richten. Im Regelfall bestimmt der Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert die Kosten. Für manche außergerichtliche Leistungen bemisst sich die Vergütung nach der Bedeutung der Angelegenheit, der aufgewendeten Arbeitszeit, dem Schwierigkeitsgrad und anderen Faktoren.
Im Einzelfall kann auch eine besondere Vereinbarung, zum Beispiel eine Stundensatzvereinbarung, getroffen werden.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir für Sie die Frage des Versicherungsschutzes ab und holen die Deckungszusage ein. Meist rechnen wir unmittelbar gegenüber Ihrer Versicherung ab. Zu zahlen ist Ihrerseits lediglich die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarte Selbstbeteiligung.
Für Geringverdiener besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Beide Rechtsinstitute ermöglichen die Übernahme der Kosten des eigenen Anwaltes durch den Staat, entweder in voller Höhe ohne Ratenzahlung oder aber – bei höherem Einkommen – als Darlehen, das an den Staat per Raten zurückzuzahlen ist.
Für alle weiteren Fragen und Details freuen wir uns auf Ihren Anruf bzw. Ihre Email.
Wir beraten Sie sehr gern.
"In zweifelhaften Fällen entscheide man sich für das Richtige."
Karl Krauss , österreichischer Schriftsteller